Die Zehn Gebote · Das zweite Gebot
Der Eid
nach P. Martin Ramm FSSP
Der Eid gehört zum zweiten Gebot, weil er den Namen Gottes anruft: Wer schwört, stellt die eigene Aussage unter die göttliche Wahrhaftigkeit. Wie der heilige Name überhaupt kann auch der Eid geehrt oder missbraucht werden.
Wesen des Eides
Ein Eid ist eine besonders feierliche Form der Bekräftigung einer Aussage oder eines Versprechens, bei der man sich ausdrücklich auf Gott beruft (vgl. CIC can 1199–1204).
Bekräftigt, dass eine Aussage wahr ist.
Bekräftigt, dass ein Versprechen gehalten wird — etwa der Dienst-Eid eines Beamten.
Zum Eid gehört die innere Absicht, Gott anzurufen: Er ist ein Akt der Gottesverehrung. Im Eid bezeugen wir Gott Ehre, weil wir darin ausdrücklich seine Allwissenheit, Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit anerkennen und die eigene Aussage unter eine letztverbindliche höchste Instanz stellen.
Schwören oder einen Eid ablegen heisst … die göttliche Wahrhaftigkeit anrufen, damit sie für die eigene Wahrhaftigkeit bürge. Der Eid verpflichtet auf den Namen des Herrn.
KKK 2150
Einen formellen Eid legt man ab, indem man mit der Hand die Heilige Schrift berührt und spricht: „Dies schwöre ich, so wahr mir Gott helfe."
Den Herrn, deinen Gott, sollst du fürchten und ihm dienen und bei seinem Namen schwören!
Dt 6, 13
Bedingungen
Ein Eid muss drei Bedingungen zugleich erfüllen. Fällt eine weg, ist er kein Gottesdienst mehr, sondern ein Missbrauch:
Ein Eid, das ist die Anrufung des göttlichen Namens als Zeugen für die Wahrheit, darf nur geleistet werden in Wahrheit, Überlegung und Gerechtigkeit.
CIC can 1199 § 1
Da der Eid als Anruf Gottes etwas Heiliges ist, fordert er gewissenhafte Überlegung und darf nicht aus Leichtsinn gebraucht werden.
Gewöhne deinen Mund nicht ans Schwören, und nenne nicht aus Gewohnheit des Heiligen Namen!
Sir 23, 9
Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt wurde: „Du sollst nicht falsch schwören; du sollst dem Herrn deine Schwüre halten." Ich aber sage euch: Schwört überhaupt nicht … Es sei euer Jawort ein Ja, euer Nein ein Nein. Was darüber hinausgeht, ist vom Bösen.
Mt 5, 33–37
Vor allen Dingen, meine Brüder, schwört nicht, weder beim Himmel noch bei der Erde noch sonst einen Eid! Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein, damit ihr nicht dem Gericht verfallet.
Jak 5, 12
In Anlehnung an den hl. Paulus hat die Überlieferung der Kirche das Wort Jesu so verstanden, dass es den Eid dann, wenn er sich auf eine schwerwiegende und gerechte Sache — z. B. vor Gericht — bezieht, nicht verbietet.
KKK 2154
Ihr sollt nicht bei meinem Namen falsch schwören, sodass du den Namen deines Gottes entweihst. Ich bin der Herr.
Lev 19, 12
Der Eid in der Heiligen Schrift
Würden alle Menschen stets die Wahrheit sagen, wäre der Eid überflüssig. Erst die tatsächliche Unwahrhaftigkeit der Menschen und das Ungenügen menschlicher Zeugnisse machen ihn als Mittel zur Sicherung der Wahrheit und des Rechts notwendig.
Der Einwand
Aus dem Wort der Bergpredigt — „Schwört überhaupt nicht" — und der Mahnung des hl. Jakobus (Jak 5, 12) haben täuferische Gemeinschaften, Mennoniten und Quäker vor allem, gefolgert, ein Christ dürfe überhaupt nicht schwören. Die lutherischen und reformierten Bekenntnisse teilen diesen Schluss nicht; die Kirche hat ihn nie gezogen.
Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein.
Mt 5, 37
Jesus wendet sich gegen den leichtfertigen und den falschen Schwur, wie ihn die Pharisäer mit ihren Ausflüchten pflegten — nicht gegen die Anrufung Gottes in einer schwerwiegenden und gerechten Sache. Wo der Eid geboten ist, bleibt er ein Akt der Gottesverehrung (vgl. KKK 2154).
Dem Christen ist der Eid erlaubt. Christus selbst und die Apostel haben ihn gebraucht.
Christus
Vor dem Hohen Rat nimmt Christus die eidliche Befragung durch den Hohenpriester an und beantwortet sie. Hätte er jeden Eid verworfen, so hätte er hier schweigen müssen; stattdessen anerkennt er ihn als berechtigt.
Der Hohepriester sagte zu ihm: „Ich beschwöre dich bei dem lebendigen Gott, dass du uns sagst, ob du der Messias bist, der Sohn Gottes!" Jesus sprach zu ihm: „Du hast es gesagt! Weiter aber sage ich euch: Von nun an werdet ihr den Menschensohn sehen sitzend zur Rechten der Kraft und kommend auf den Wolken des Himmels."
Mt 26, 63 f.
Der hl. Apostel Paulus
Paulus schreibt seine Briefe lange nach der Bergpredigt — und ruft Gott dreimal ausdrücklich zum Zeugen an. Er tut also genau das, was ein grundsätzliches Schwurverbot ausschlösse:
Ich aber rufe Gott zum Zeugen an bei meiner Seele …
2 Kor 1, 23
Was ich euch schreibe, seht, bei Gott, ich lüge nicht!
Gal 1, 20
Denn Gott ist mein Zeuge, wie ich mich nach euch allen sehne in innigster Liebe zu Christus Jesus.
Phil 1, 8
Eben diese beiden Stellen nennt der Katechismus, wenn er erklärt, warum das Wort Jesu den Eid in einer schwerwiegenden und gerechten Sache nicht verbietet.
Verfehlungen
Ein Meineid ist ein vorsätzlich falscher Eid: wenn jemand unter Eid etwas aussagt oder verspricht, von dem er weiss, dass es nicht wahr ist oder nicht eingehalten werden soll. Er zerstört nicht nur das Vertrauen, sondern auch die Gottesbeziehung — und verletzt drei Dinge zugleich:
Es wäre schwere Sünde, eidlich zu versprechen, etwas Böses zu tun — zum unmittelbaren Schaden anderer, zum Nachteil des öffentlichen Wohls oder des ewigen Heils. Einen solchen „Eid" darf man nicht halten. Das gilt auch, wenn man in der Meinung geschworen hat, etwas sei gut, dann aber bemerkt, dass es doch schlecht ist.
Eidbrüchig ist, wer unter Eid ein Versprechen ablegt, das er gar nicht zu halten beabsichtigt oder nachträglich bricht.
KKK 2152